Heute schon an morgen denken.
Vorsorge
Viele Menschen beschäftigen sich bereits zu Ihren Lebzeiten intensiv mit dem Tod. Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich rechtzeitig um die letzten Dinge selbst zu kümmern.
Als Alleinstehende oder als Alleinstehender möchten Sie sicher gehen, dass alles in Ihrem Sinne getan wird. Oder Ihre Verwandten und Freunde sind zu weit entfernt, um helfen zu können. Oder es ist Ihr Wunsch, Angehörige von den anstehenden Entscheidungen zu entlasten, die bei der Abwicklung einer Bestattung entstehen?
Für die finanzielle Absicherung Ihrer dereinstigen Bestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir stehen Ihnen mit geschultem Fachpersonal in all diesen Fragen Rede und Antwort und achten bei allen Aufträgen darauf, dass die Kosten in dem von Ihnen gewünschten Rahmen bleiben.
In einem vertraulichen Gespräch beraten wir Sie gerne. Scheuen Sie sich nicht, mit uns KONTAKT aufzunehmen.
VORSORGE BEGINNT SCHON MITTEN IM LEBEN
Vorsorge beginnt aber nicht erst bei der Bestattung, sondern schon mitten im Leben. So wichtig die Vorsorge für die Bestattung ist, so notwendig ist es in unserer heutigen Zeit, auch die Dinge zu regeln, die den Fall einer schweren Krankheit betreffen. Damit die eigenen Wünsche und Bedürfnisse bis zum Tode beachtet werden, v.a. wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist, muss man vorsorgen. Dazu ist eine Patientenverfügung wichtig und unbedingt empfehlenswert. Informationen und Dokumente zum herunterladen und erstellen finden sie hier: Patientenverfügung oder auch hier: Vorsorge und Patientenrechte
VORSORGE IM DIGITALEN ZEITALTER
Nicht nur die reale Vorsorge für Krankheit und Bestattung ist heutzutage wichtig im Voraus zu regeln, sondern auch die digitale Vorsorge. Jede/r hat heute eine email und ist bei sozialen Netzwerken angemeldet wie Facebook, Instagram und dergleichen. Hier sollte man im Voraus regeln, was mit den digitalen Dingen geschehen soll und wer das darf. Dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale einen Ratgeber und einen Musterbrief, in dem man diese Dinge rechtzeitig regeln und bestimmen kann. Hier der Link dazu: Digitale Vorsorge
VORSORGE UND ERBEN
Zur Vorsorge und um eventuelle Streitereien nach dem Tod gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist die Regelung des Erbes oder Nachlasses vor dem Todesfall wichtig. Dafür gibt es das Erbrecht. Wenn Sie Ihr Erbe klären möchten, empfehlen wir Ihnen natürlich juristische oder notarielle Beratung. Sich vorher kundig zu machen, schadet nie. Beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gibt es digitale und analoge Informationen zum herunterladen oder kostenlos bestellen. Dazu hier klicken: Informationen Erbrecht
Eine gute weitere Hilfe ist die kostenlose Beratung durch die Internet-Seite: Erblotse Hier können Sie sich kostenlos beraten lassen mit Hilfe eines Frageformulars. Sehr zu empfehlen.
Auch dadurch entlasten Sie Ihre Angehörigen. Sprechen Sie uns an, wir informieren und helfen Ihnen gerne dabei im persönlichen Kontakt
Entlasten Sie Ihre Angehörigen
- für den Partner
- für die Familie
- für sich selbst
Heute schon an morgen denken.
Vorsorge bedeutet:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges regeln
- Verantwortung in eigener Sache übernehmen
- Angehörige entlasten
Weiteres Wissenswertes zur Vorsorge
Quelle: WikipediA
Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen / Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen gemischten, überwiegend dem Werkvertrag (Deutschland) / Werkvertragsrecht unterliegenden Vertragstyp. Urteil des BSG v. 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R[
Grabpflegeverträge können bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Die vorab gezahlten Beträge sollten zum Schutz vor Insolvenz der beauftragten Firma auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Ebenso ist es möglich, eine Bestattungsvorsorge als Leistung bei einer Versicherung einzukaufen, die je nach Anbieter die Organisation der Bestattung übernimmt. Eine Bestattungsverfügung ist eine andere Form der Vorsorge für den eigenen Todesfall. In einem Testament ist es möglich, den Erben Anweisungen zur Bestattung zu geben, dabei wäre zu bedenken, das die Testamentseröffnung meist erst nach dem Bestattungstermin stattgefunden hat.
Bestattungsvorsorgevertrag
Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgeverträge mit Bestattern direkt abgeschlossen. So kann der Bestatter, dem das Vertrauen schon zu Lebzeiten galt, die Bestattung nach individuellem Wunsch gestalten. In solchen Verträgen kann über die Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung) bis zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles im Voraus festgelegt werden. So bestimmen die Vertragspartner beispielsweise, welche Kleidung im Sarg gewünscht ist oder ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen.
Transmortale Vertragswirkung
Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind nach gültigem Bestattungsrecht verbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einwendungen|Einrede Dritter ist nicht möglich und kein Erbe kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich nicht an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. Der Betroffene muss zu Lebzeiten nicht sicherstellen, dass die Bestattung finanziert werden kann. Es wird jedoch meistens vom Vorsorgenden privat angespart oder es wird eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Postmortales Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich entscheiden die Totenfürsorgepflichtigen über Art, Umfang und Ort der Beisetzung. Jedoch hat die – auch nur mündlich – geäußerte Willensbekundung des Verstorbenen, das postmortale Persönlichkeitsrecht, immer Vorrang gegenüber den Fürsorgepflichten der nächsten Angehörigen. http://dejure.org/1977,5019 BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977], Az.: IV ZR 151/76
Internetquelle: url=http://alt-jung.de/angehoerige-entlasten-bestattungsvorsorge-planen/ abruf=2015-11-04|titel=Angehörige per Bestattungsvorsorge entlasten
Berücksichtigung im Sozialhilferecht
Im Zuge der Vermögensanrechnung (§ 90 SGB XII) bei der Berechnung eines Sozialhilfeanspruchs sind Bestattungsvorsorge und Sterbegeldversicherungen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, die insoweit die vormalige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) Bundesverwaltungsgerichts zum Bundessozialhilfegesetz|BSHG aus dem Jahr 2003 BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 – 5 C 84.02 bestätigt und fortführt, nur dann als „verwertbares Vermögen“ im Sinne des §90 (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) anzurechnen, wenn diese einen „angemessenen Umfang“ überschreitet. Sofern diese jedoch angemessenen Umfangs sind, soll insoweit die Härtefallregelung des §90 Abs.3 Satz 1 SGB XII greifen. So sollen überhöhte Beiträge in die Anrechnung einbezogen werden, die zu Lebzeiten aufgewendet worden sind, um einen Bezug von Sozialhilfe erst zu ermöglichen.
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts sind Verträge zur Bestattungsvorsorge durch Sozialämter nicht kündbar, solange die Größenordnung des antizipierten Bestattungsvertrages in einem zeitgemäßen Verhältnis zu den allgemeinen Lebensumständen steht. http://dejure.org/2008,471 BSG, Urteil vom 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R,
BSGE 100, 131 = FamRZ 2008, 1616 (Ls.)
Literatur
* Kurze, Goertz: ''Bestattungsrecht in der Praxis''. Bonn 2012, ISBN 978-3-941586-45-1.
Weblinks
http://www.hamburg.de/basfi/ah-sgbxii-kap11-90/ Verschonung von Bestattungsguthaben bei der Sozialhilfe – Arbeitshilfe aus Hamburg
http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/schonvermoegen.pdf Rechtsprechungsübersicht zur Verschonung von Bestattungsvorsorgeverträgen bei der Sozialhilfe (Aeternitas; PDF)
Einzelnachweise
- Urteil des BSG v. 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R
- ↑ BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977, Az.: IV ZR 151/76
- ↑ Angehörige per Bestattungsvorsorge entlasten. Abgerufen am 4. November 2015.
- ↑ BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 – 5 C 84.02
- ↑ BSG, Urteil vom 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R, BSGE 100, 131 = FamRZ 2008, 1616 (Ls.) – Volltext
Quelle Wikipedia, Artikel "Bestattungsvorsorge"